MEDAILLEN 2013
ANGEBOTE
Warum zur Jagd nach Bulgarien reisen
| Wichtige Infos |
|
|
Was soll jeder ausländischer Jäger, der auf Jagd in Bulgarien kommt, wissen?Organisierter Jagdtourismus in der Republik Bulgarien wird erst dann durchgeführt, wenn ein Vertrag zwischen das Jagdrevier einerseits und den Kunden - Jägern oder Reisebüros andererseits, abgeschlossen wird. Bei seiner Ankunft auf dem Flughafen liegt der Ausländer der Grenzkontrolle folgenden Unterlagen vor: - seinen Ausweis/Reisepass - seinen Waffenschein, ausgestellt vom Staat, wo er permanent wohnt; - seinen Jagdschein, ausgestellt wieder vom Staat, wo er wohnt. Der Empfang von Jägern an bulgarischen Flughafen oder an Grenzübergängen wird von unserem Repräsentant sichergestellt. Der Transfer der Jäger vom Flughafen bis zum Jagdrevier und zurück wird von uns durchgeführt. Die Jäger werden während der ganzen Zeit von einem Dolmetscher begleitet. Der Direktor des Jagdreviers oder eine von ihm bevollmächtigte Person stellt die Jagdscheine für Ausländer und die Jagderlaubnisse aus, sowie die Jagdorganisation nach dem vorläufig bestimmten Programm. Die erlegten Rot-, Dam- und Rehwildtrophäen werden aufgrund ihres Gewichtes bezahlt, wobei sie erst 24 Stunden nach ihrem Abkochen und Reinigen abgewogen werden. Die Trophäe vom Keiler bezahlt man aufgrund der durchschnittlichen Waffenlänge in cm, and vom Muffelwidder aufgrund der durchschnittlichen Schneckenlänge in cm. Die Trophäe vom Gamswild wird nach CIC Punkte bewertet und bezahlt, sowie den Balg vom Braunbär. Nach der Jagd wird ein Protokoll zusammengestellt, in dem der Tag (das Datum), die Abschusszeit und das Trophäengewicht eingetragen werden. Die Bewertung der Trophäen wird durch eine staatliche Kommission gemacht. Das staatliche Jagdrevier bereitet alle notwendigen Unterlagen für den Export der Trophäen vor wie folgt: - ein von der Jagdtrophäenbewertungskommission ausgestelltes Bewertungsprotokoll, - ein bestätigtes Abrechnungsprotokoll , - ein veterinär-medizinisches Zertifikat; -Unterlagen (nach CITES-Muster) für die Tierarten, die in der Konvention über den internationalen Handel mit bedrohten Arten der wilden Fauna und Flora (CITES) eingetragen sind; |









